Machbar oder nicht? Miete senken durch Wohnungstausch!
Die „Soli“ macht’s möglich! Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, dass bei Wohnungstausch innerhalb der Genossenschaft (Umzug aus einer größeren 3-, 4- oder 5-Zimmerwohnung in eine kleinere 1- 2- oder 3-Zimmerwohnung) die Nettokaltmiete je m²-Wohnfläche des bisherigen Mietverhältnisses für die jeweilige neue Wohnung angesetzt wird, wenn das Mitglied in eine Wohnung mit vergleichbarer Lage und Ausstattung zieht.
Die Objekte mit vergleichbarer Lage und Ausstattung sind im Download aufgeführt.
Für den Umzug aus einer kleinen in eine größere Wohnung wird für das neue Mietverhältnis die Nettokaltmiete entsprechend den Grundsätzen zur Gestaltung der Mieten in der WG Solidarität eG angesetzt. Die Regelungen finden keine Anwendung bei Umzug in einen Neubau (Baujahr nach 2015) der Genossenschaft.
Die eigene Miete selbst senken ist also zukünftig kein Problem, wenn man bereit ist, sich wohnlich zu verkleinern. Hinzu kommt, dass die für die kleinere Wohnung notwendigen Geschäftsanteile geringer sein können, als vorher. Die überzähligen Anteile können gekündigt oder übertragen und so finanzieller Spielraum geschaffen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausgabe unserer Mitgliederzeitung Soli-Kompakt (2-2018). Unsere Vermieterinnen helfen Ihnen gern weiter.