Wichtige Information zu den Betriebskosten

Was Sie über die Betriebskostenabrechnungen 2023 wissen sollten.

In den letzten Jahren konnten wir unseren versorgten Mitgliedern die Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten immer rechtzeitig im Spätsommer zukommen lassen. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Nebenkostenabrechnung korrekt und verlässlich ist. Leider wird es in diesem Jahr zu Verzögerungen bei der Erstellung kommen. Wir werden jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Frist bis zum 31.12. des Jahres einhalten.
Die Verzögerungen ergeben sich aus der Einführung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes ab dem 01.01.2023. Dieses Gesetz regelt die Umlage der CO₂-Kosten, die in den Heizkosten enthalten sind, anhand einer komplexen Methodik. Ab 2023 übernimmt die Genossenschaft einen Teil der Kosten für den CO₂-Ausstoß, der Anteil, der auf die jeweiligen Mieter entfällt, muss in der Betriebskostenabrechnung klar ausgewiesen werden. Die relevanten Informationen vom Energieversorger BEW (ehemals Vattenfall) zur exakten Berechnung lagen leider mit sehr großer Verspätung vor. Wir tun unser Bestes, bitten jedoch schon jetzt um Verständnis für kommende Verzögerungen bei der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023.