Das Genossenschaftsgesetz schreibt für unsere Genossenschaft drei Organe vor: Die Vertreterversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Über deren wesentliche Aufgaben, Pflichten und Rechte können Sie sich hier informieren.
Vertreterversammlung
Die von den Mitgliedern gewählten Vertreter bilden die Vertreterversammlung. Sie ist das höchste Organ einer Genossenschaft und vertritt und repräsentiert die Interessen aller Mitglieder. Derzeit setzt sich dieses Gremium aus 60 Vertretern zusammen. Eine der wichtigen Aufgaben ist die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie die Mitbestimmung auf der ordentlichen Vertreterversammlung, die im ersten Halbjahr jeden Jahres stattfinden muss.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wird durch die Vertreterversammlung gewählt und hat die Mitglieder des Vorstandes zu bestellen sowie den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, die jeweils für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Bert Semmler
(Aufsichtsratsvorsitzender)
Dr. Marion Spanier
(Stellv. Aufsichtsratsvorsitzende)
Elke Bethke
Barbara Müller
Robert Ott
Richard Repp
Sylvia Subat
Steffen Wiegand
Vorstand
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Er leitet die laufenden Geschäfte der Genossenschaft unter eigener Verantwortung und wird dabei von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle unterstützt.
Mitglieder des Vorstandes
Torsten Klimke (Technischer Vorstand)
Torsten Eckel (Kaufmännischer Vorstand)
Weitere Informationen zu den einzelnen Organen und deren Aufgabenbereiche finden Sie in der Satzung.