Mietendeckel für nichtig erklärt

Liebe Mitglieder,

der sogenannte „Mietendeckel“ gilt nicht mehr und hätte durch den Berliner Senat auch nie in Kraft gesetzt werden dürfen. Mit seiner Entscheidung vom 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und deshalb für nichtig erklärt.

Wir können verstehen, dass Sie sich sicherlich die Frage stellen, was das jetzt für Sie bedeutet?!

Für viele unserer Mitglieder (ca. 90%) hat das Urteil keinerlei Auswirkungen, da sich in den zurückliegenden ca. 20 Monaten an der Miethöhe der Wohnung nichts geändert hat.

Wenn Sie zu den ca. 300 Mietverhältnissen gehören, deren Nutzungsgebühr während der Dauer des „Mietendeckels“ vorübergehend gesenkt oder geringer vereinbart worden sind, dann erhalten Sie in Kürze von uns ein Schreiben, in dem wir Sie über das weitere Vorgehen informieren. Bis dahin bitten wir um ein paar Tage Geduld.

Seien Sie jedoch unbesorgt. Auch ohne „Mietendeckel“ wohnen Sie bei der „Soli“ selbstverständlich gut und sicher. Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.