Mietendeckel für nichtig erklärt

Liebe Mitglieder,

der sogenannte „Mietendeckel“ gilt nicht mehr und hätte durch den Berliner Senat auch nie in Kraft gesetzt werden dürfen. Mit seiner Entscheidung vom 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und deshalb für nichtig erklärt.

Wir können verstehen, dass Sie sich sicherlich die Frage stellen, was das jetzt für Sie bedeutet?!

Für viele unserer Mitglieder (ca. 90%) hat das Urteil keinerlei Auswirkungen, da sich in den zurückliegenden ca. 20 Monaten an der Miethöhe der Wohnung nichts geändert hat.

Wenn Sie zu den ca. 300 Mietverhältnissen gehören, deren Nutzungsgebühr während der Dauer des „Mietendeckels“ vorübergehend gesenkt oder geringer vereinbart worden sind, dann erhalten Sie in Kürze von uns ein Schreiben, in dem wir Sie über das weitere Vorgehen informieren. Bis dahin bitten wir um ein paar Tage Geduld.

Seien Sie jedoch unbesorgt. Auch ohne „Mietendeckel“ wohnen Sie bei der „Soli“ selbstverständlich gut und sicher. Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Kleiner Lichtblick – Fotoausstellung im Soli-Treff

Zurzeit scheint Kultur in weite Ferne gerückt zu sein. Doch ganz darauf verzichten wollen wir natürlich auch nicht. Was halten Sie also von einem kleinen Spaziergang zu unserem neuen Mitgliedertreff in der Kurze Str. 3C.

Die Fensterfronten unseres Soli-Treffs wurden vom Lichtenberger Fotoklub Lichtblick mit interessanten Fotos zum Thema „Glas” geschmückt. Passender können wir unsere erste Ausstellung im Soli-Treff mit seinen transparenten Glaswänden nicht beginnen. Die gegenwärtigen coronabedingten Einschränkungen bewogen, die Fotos der kleinen Ausstellung so zu hängen, dass sie auch von außen zugänglich sind und zum Betrachten einladen.

Lassen Sie sich von beeindruckenden Bildern der Mitglieder des Fotoklubs verzaubern.

Absage 2. Hof-Flohmarkt

Liebe Mitglieder, Mieterinnen und Mieter,

es hatte sich bereits angedeutet und doch haben wir bis zuletzt gehofft. Momentan kann jedoch niemand voraussehen, ob eine Veranstaltung stattfinden kann, da der Berliner Senat den Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 09.Mai abermals verlängert hat. Wir haben uns daher schweren Herzens entschlossen, den 2.Hof-Flohmarkt abzusagen. Wir hoffen sehr, dass eine Verlegung in den Sommer möglich ist und werden Sie darüber informieren, sofern ein geeigneter Termin gefunden wurde.

Wir bitten um ihr Verständnis, aber die Gesundheit aller steht hier im Mittelpunkt unserer Entscheidung. Bleiben Sie gesund!

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